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Die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen haben wir für Sie zusammengetragen. Falls Sie weitere Punkte haben, die Sie gerne mit uns direkt besprechen möchten, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Allgemein

Administration

Technik

Installation

Videosysteme sind heute breit akzeptiert. Mit der Videoüberwachung kann frühzeitig eruiert, ob es sich um einen Einbruch handelt. Die Kamerabilder dienen im nachhinein zur Aufklärung. Die Kameras im Aussenbereich machen den Einbruchschutz sichtbar und haben dadurch eine präventive Wirkung.

Bei der Sicherungstechnik gilt es mechanische und elektronische Massnahmen zu kombinieren. Eine mechanische Sicherung kommt an seine Grenzen. Deshalb ist die Ergänzung mit einem intelligenten kamerabasierten Sicherheitssystem mit direkter Alarmierung (24/7) sehr wichtig.

Ja. Denn der Überwachungsbereich befindet sich auf privatrechtlichem Grund. Jedoch muss bei der Eingangstüre oder beim Zugang zum Grundstück ein Hinweis (Kleber) angebracht sein, der auf die Videoaufzeichnung hinweist. Sie müssen auch Ihre Familie und allfällige Mitarbeiter informieren. Wenn Ihre Kamera auch das Grundstück des Nachbarn oder öffentlichen Grund filmt, können wir das Bild auf unserer Überwachungssoftware einschwärzen. Bestimmte Räume im Unternehmen sind vor einer Überwachung ausgeschlossen (z.B. Toilette).

 

Dank unserer Alarmzentrale können unsere Sicherheitsagenten rasch erkennen, ob es sich um einen Einbruch handelt oder nicht. Die Polizei kann gemäss dem gemeinsam abgesprochenen Interventionskonzept sofort benachrichtig werden.

Nach schweizerischem Gesetz ist nur das Filmen des privaten Grundstücks erlaubt. Wird beim Kameraausschnitt auch das öffentliche Grundstück überwacht, wird die Zone mittels Überschwärzung verdeckt. In Unternehmen müssen Sie Ihre Mitarbeiter über die Installation der Kamera in Kenntnis setzen.

Ja, denn SwissHomeguard setzt auf einen Perimeterschutz ausserhalb Ihres Zuhauses. Ebenfalls können Sie Ihre Alarmanlage bequem über unsere Schutzagenda steuern.

Unsere 24/7-Alarmzentrale überprüft die Videosequenz und deklariert, ob es sich um einen echten Alarm oder nicht handelt. Bei einem echten Alarm wird gemäss dem vereinbarten Interventionskonzept gehandelt. Das gespeicherte Ereignis dient auch zur Aufklärung des Vorfalls für die Polizei.

Wir empfehlen Ihnen, bevor Sie bequem über unseren Webshop Ihr individuelles Paket bestellen, eine Begehung mit unserem Elektropartner durchzuführen. Nach erfolgter Zahlung Ihrer Bestellung über unseren Webshop erfolgt die Auslieferung der Kameras an unseren Elektropartner. Bei einer Installation durch Ihren gewünschten Elektriker, werden alle Geräte an die angegebene Lieferadresse gesendet.

SwissHomeguard bietet Ihnen einen unverbindlichen, kostenlosen Sicherheitscheck an. Darin einge-schlossen sind eine Aufnahme der Ausgangslage, die Besprechung der Kamera-Standorte und ba-sierend darauf die entsprechende Offerte. Wir bieten Ihnen eine wertneutrale Beratung.

Wir bieten Ihnen unsere SwissHomeguard-Box gratis an. Die einmaligen Kosten der Kameras und Installation, sowie die Abogebühren sind vom Kunden zu bezahlen.

Die Mindestvertragsdauer beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vertrag jeweils auf eine Kündigungsfrist auf Ende des nächsten Monats beendet werden.

Vertragsänderungen oder Mitteilungen sind schriftlich an uns zu senden.

Wir empfehlen Ihnen, uns Arbeiten an Ihrem Zuhause vorgängig mitzuteilen. Somit können Fehlalarme und eine einwandfreie Funktion der Alarmanlage gewährleistet werden.

Ja. Der Infrarotmodus (IR) ermöglicht eine elektromechanische Umschaltung vom Tag- auf den lichtempfindlichen Schwarz/Weiss-Modus und hat eine Reichweite von 20-50 Metern. Sobald eine bestimmte Lichtintensität unterschritten wird, stellt die Kamera automatisch um und kann somit auch bei Dunkelheit Videobilder aufzeichnen.

Die Videoüberwachungslösungen von SwissHomeguard zeichnen sich besonders durch ihre anwenderfreundliche Bedienung und ihre Flexibilität aus. Sie können bequem über unsere Applikation (APP) oder Kontrollzentrum (Dashboard) Ihre Kamera(s) ein- und ausschalten und die Ereignisse einsehen. Dabei können mehrere Personen Ihrer Familie einen Zugriff haben. Unser APP funktioniert auf dem IOS- und Android Betriebssystem.

Wir stufen dies als einen technischen Alarm ein. Sie werden von unserer Alarmzentrale sofort telefonisch informiert. Wenn die telefonische Hilfestellung das Problem nicht beheben kann, empfehlen wir Ihnen, mit unserem Elektropartner in Verbindung zu setzen.

Ja. Sobald ein Unbefugter bei eingeschalteten SwissHomeguard versucht, die Kamera wegzureissen oder sie von der Wand zu entfernen, löst die Alarmanlage sofort einen Alarm aus. Bei einem Unter-bruch der Internetverbindung wird ein technischer Alarm ausgelöst.

Unsere moderne Videoanalysesoftware kann Tiere herausfiltern.

Wenn Sie ein IP-basiertes Videoüberwachungssystem besitzen, können Ihre Kameras problemlos an den SwissHomeguard-Einbruchschutz angeschlossen werden. Die Umstellungskosten sind gering und Sie müssen Ihre Geräte nicht demontieren.

Gemeinsam mit dem Sicherheitsberater von SwissHomeguard werden die Standorte definiert. Unsere modernen Kameras sind wetterfest, vandalensicher und verfügen über eine integrierte Heizung. Empfohlen wird eine Installation der Kameras in ausreichender Höhe über dem Boden, um unbefugten Zugriff und Manipulationen zu verhindern.

Unser System ist unkompliziert und rasch installiert. Erfahrungsgemäss dauern die Installation und die Funktionskontrolle bei 2-3 Kameras einen Tag.

Unsere Netzwerk-Kameras benötigen einen Internetanschluss mit der Mindestbandbreite von 5 Mbits (Datenübertragunsrate) Download und 5 Mbits Upload. Es reicht eine normale Internetleitung. Die Netzwerkkameras werden mittels PoE (Energie über Ethernet) versorgt.

Ja. Sie können die Kameras flexibel versetzen und Ihr Konzept jederzeit anpassen. Die Installationskosten tragen jedoch Sie.

Sobald Sie oder die Alarmzentrale einen technischen Alarm erkennt, wird der Kunde informiert. Erfahrungsgemäss kann der Elektropartner aufgeboten werden. Wenn das Problem von uns verschuldet ist, übernehmen wir die Servicekosten.